Aktuelle Förderprogramme
Charge@BW
Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg fördert Ladeinfrastruktur von Betrieben mit einem Fördersatz von bis zu 40 %
Antragsberechtigt sind Einzelunternehmen, Einzelkaufleute, Freiberufler/Freiberuflerinnen, Gesellschaften des bürgerlichen Rechts, Kommanditgesellschaften, offene Handelsgesellschaften, Aktiengesellschaften, Partnerschaftsgesellschaften, eingetragene Vereine, Genossenschaften, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (auch Co. KG), Körperschaften des öffentlichen Rechts, öffentliche Anstalten, Stiftungen des öffentlichen und privaten Rechts und Unternehmergesellschaften.
Zuwendungsfähig sind (jeweils Fördersatz von bis zu 40 %)
- Die Anschaffung und Installation sowie Leasing/Miete/Contracting von neuer öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur inkl. Netzanschluss in Baden-Württemberg
- Die vorbereitende Elektroinstallation ohne Ladeinfrastruktur für den (späteren) Anschluss von Ladepunkten in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) in Baden-Württemberg
TruckCharge@BW
Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg fördert Schnellladeinfrastruktur für Elektro-Nutzfahrzeuge sowie den Anschluss an das Spannungsnetz.
Antragsberechtigt sind KMU und Großunternehmen.
Förderung
- Zuschuss für Beschaffung und Installation pro Schnellladepunkt von bis zu 25.000 €
- Zuschuss für den Anschluss der Ladestation an das Spannungsnetz von bis zu 50.000 €
Bewilligungssumme beträgt mindestens 50.000 €
BW-E-Pflegefahrzeuge
Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg fördert die Investitionsmehrkosten für den Erwerb von E-Fahrzeugen, die ausschließlich in der stationären oder ambulanten Pflege zum Einsatz kommen.
Antragsberechtigt sind eine nach § 72 SGB XI zugelassene ambulante und/oder stationäre Pflegeeinrichtung, die in Baden-Württemberg zugelassen ist.
Förderung
- Zuschuss in Form einer Festbetragsförderung in Höhe von bis zu 7.000 € bei gekauften Elektrofahrzeugen
E-Lastenräder
Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg fördert den Kauf oder das Leasing von neuen Elektrolastenrädern oder Elektrolastenanhängern der EG-Fahrzeugklassen L1e bis L5e oder mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 25 km/h für den Waren-, Material- oder Personentransport.
Antragsberechtigt sind
- Unternehmen
- Vereine
- Freiberuflerin/Freiberufler
- gemeinnützige Organisation
- Kommune
mit Sitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg.
Förderung
25 % der Kosten, 2.500 € Maximalbetrag pro Rad
Betriebliches und Behördliches Mobilitätsmanagement B²MM
Das Förderprogramm des Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg hat das Ziel die verkehrsbedingten Belastungen durch CO2-Emissionen, Feinstaub und Stickoxide durch die Förderung von Maßnahmen des Mobilitätsmanagements in Behörden und Unternehmen zu verringern.
Antragsberechtigt sind
- Unternehmen
- Landesbehörden und Landesbeteiligungen in
- Vollständigem Landesbesitz
- Kommunale Behörden
- Andere nicht wirtschaftlich tätige Organisationen
Zuwendungsfähig sind (jeweils Fördersatz bis zu 60 %)
- Personalkosten für Prozess- und Organisationsinnovationen
- Sachkosten, Gemeinkosten und Betriebskosten für Prozess- und Organisationsinnovationen
- Personal und Sachkosten für Beratungsleistungen externer Beraterinnen und Berater
- Studien, Expertisen und Gutachten zum Mobilitätsmanagement
- Investitionen in Einrichtungen, Anlagen, Gebäude oder Fahrzeuge
Förderprogramm Logistik- und Güterumschlag
Das Land Baden-Württemberg fördert Maßnahmen zur Verlagerung des Gütertransports auf Schiene und Binnenschiff sowie klimafreundliche City Logistik, inklusive Konzepten und Gutachten.
Antragsberechtigt sind
- Gemeinden, Landkreise,
- Öffentliche Unternehmen
- Private Unternehmen
Zuwendungsfähig sind (jeweils circa 33 % der förderfähigen Kosten)
- Die Erstellung von Konzepten zur Verlagerung des Güterverkehrs mit dem Ziel der Reduktion klimaschädlicher Auswirkungen
- Bedarfe zur Erbringung von Planungsleistungen oder Erstellung von Gutachten im Bereich Gefahrgut und Straßengüterverkehr
