| | | | Eins
ist heute klar: wir müssen etwas gegen den Klimawandel tun, nicht erst
übermorgen, sondern heute. In Zeiten des Coronavirus mit Heim- und
Kurzarbeit hat eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach erst einmal nicht
die größte Priorität. Jedoch, gerade im Sommerhalbjahr setzt die eigene
Stromerzeugung ein Zeichnen für den Klimaschutz und schont dabei auch
bei steigendem Stromverbrauch durch vermehrtes Homeoffice den
Geldbeutel.
Zurzeit können wir Sie nicht persönlich Vor-Ort
beraten. Mit diesem Newsletter möchten wir Ihnen dennoch regelmäßig
neutrale Informationen zum Thema Photovoltaik geben.
Sie wünschen
sich ein persönliches Gespräch? Wir beraten Sie gerne weiterhin per
Telefon oder E-Mail. Am Ende dieses Newsletters finden Sie Ihr
Ansprechpartner.
Ihre Energieagentur Südwest & Ihr Landkreis Lörrach | | |
Die Themen im Überblick: | | | Photovoltaik und Klimaschutzziele 2030 | | | | | | | | | |
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Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung vom März 2018 sieht als
Zwischenziel vor, den Anteil Erneuerbarer Energien (EE) bis 2030 auf 65%
des Bruttostromverbrauchs anzuheben. Dazu ist ein mittlerer jährlicher
PV-Zubau von mindestens 5-10 Gigawatt (GW) notwendig - abhängig von der
Entwicklung des Strombedarfs. In den Jahren 2013-2018 wurden im Mittel
nur 1,8 GW/a installiert, 2019 waren es ca. 3,6 GW. | |
Um
diesen Prozess in Zukunft zu beschleunigen sieht das Integrierte
Energie- und Klimaschutzkonzept (IEKK) des Landkreises Lörrach im Ausbau
von Solaranlagen das größte Potential für die Stromerzeugung aus
Erneuerbaren Energien. Deshalb wurde im Kreistag dem Ausbau von
Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) höchste Priorität gegeben.
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Für eine enkeltaugliche Zukunft: Photovoltaik auf dem Dach. Jetzt bitte mit Turbo!
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Wie funktioniert eine Photovoltaik-Anlage?
Eine
Photovoltaik (PV)-Anlage wandelt Sonnenlicht in Gleichstrom um. Dieser
kann in einer Speicherbatterie zwischengespeichert oder über einen
Wechselrichter in nutzbaren Wechselstrom (Haushaltsstrom) umgewandelt
werden. Der Strom kann entweder direkt selbst verbraucht oder ins
öffentliche Versorgungsnetz gespeist werden.
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Faustregel zur Auslegung einer PV-Anlage
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| | | | | | | | | | | | | Die Leistung einer PV-Anlage wird in Kilo-Watt-Peak
(kWp) angegeben. Das ist die maximal mögliche Leistung, die unter
Standardtestbedingungen (25°C, 1000 W/m² direkte senkrechte
Einstrahlung) möglich ist. In der Realität wird diese Leistung nie ganz
erreicht, da diese äußeren Bedingungen selten auftreten.
Pro kWp Leistung brauchen Sie ca. 6 m² Fläche
(Dach, Carport etc.). Dieser Flächenbedarf variiert je nach Standort,
Ausrichtung, Neigung, Verschattung und Wirkungsgrad der Module.
Hier im Südwesten können Sie mit einem kW Leistung im Durchschnitt ca. 1000 kWh Strom pro Jahr erzeugen, auch je nach Ausrichtung und Neigung.
Eine Anlage dieser Größe spart im Jahr ca. 470 kg CO2 ein. Auf ihre durchschnittliche Lebensdauer (ca. 30 Jahre) sind es 14,1 Tonnen CO2. NB: es gibt auch Anlagen, die bereits 40 Jahre alt sind.
Für diese Größe müssen Sie durchschnittlich mit 1.600 € rechnen. | | | | | | | | | | | | |
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Photovoltaik zur Stromerzeugung und thermische Solaranlage fürs Warmwasser Bild: E. Höcker | | |
| Wirtschaftlichkeit und Autarkie
Mit
der Entwicklung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG), den
steuerlichen Möglichkeiten und der Vielzahl an Vergütungs- und
Betreibermodellen, wurden Aussagen zur Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen
zunehmend komplexer. Ein Solarrechner wie z.B. der pv@now easy
von der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. (DGS) ermöglicht
es jedoch mit nur drei Eingaben einfach, schnell und neutral den
Autarkiegrad und die Wirtschaftlichkeit einer PV-Anlage mit oder ohne
Speicher zu bewerten. Durch eine vierte Eingabe können Sie die Nutzung
eines Elektro-Fahrzeuges mit aufnehmen.
Solche Rechner unterstützen Anwender in ihrer Meinungsfindung, ersetzen jedoch keine fachgerechte Planung.
Die folgende Grafik zeigt das Beispiel einer umweltbewussten 4-köpfigen Familie mit einem jährlichen Stromverbrauch von 3.000 kWh, die sich eine PV-Anlage von 5 kWp für 8.000 € auf dem Dach installieren lässt. | | |
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Jedes Jahr spart die Familie 396 € an Stromkosten (vermiedene Strombezugskosten). Mit der aktuelle Einspeisevergütung* von 9,44 Ct/kWh erzielt die Familie zusätzlich eine Einnahme von 354 € für den ins Stromnetz eingespeisten Strom. Insgesamt erwirtschaftet die Anlage einen Gewinn von 396 + 354 = 750 € pro Jahr, und das garantiert für die nächsten 20 Jahre.
Werden noch 2 % Zinsen (160 €) und 1 % Betriebskosten (80 €) angenommen, so liegt die Amortisationszeit bei:
8000 € / (750 €/a - 160 €/a - 80 €/a) = 15,7 Jahre.
Der angenommene Autarkiegrad liegt hier bei 42 %. Er beschreibt
den selbst genutzten Strom aus der PV-Anlage im Verhältnis zum
Gesamtstrombedarf. Je höher der Autarkiegrad, desto weniger Strom
bezieht der Verbraucher aus dem öffentlichen Stromnetz.
* wird unten näher erklärt | | |
| Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
legt fest, wie Strom aus Erneuerbaren Energien abgenommen wird. Strom
aus Photovoltaikanlagen wird für 20 Jahre zu einem bestimmten Preis pro
Kilowattstunde vergütet. Die Höhe der Einspeisevergütung richtet
sich nach der installierten Leistung und dem Zeitpunkt der
Inbetriebnahme der Anlage. Momentan sinkt der Betrag der
Einspeisevergütung Monat für Monat. Im März 2020 lag er - für Anlagen
kleiner als 10 kWp - noch bei 9,58 ct/kWh, im April bei 9,44 ct/kWh. Die Zahlen ab Mai sind noch nicht bekannt.
Die
Vergütung wird regelmäßig gesenkt, um den Zubau zu verlangsamen. Diese
dynamische Anpassung der Einspeisevergütung wird auch als „atmender
Deckel“ bezeichnet. Die Degression der Einspeisevergütung betrifft
jedoch keine Bestandsanlagen, sondern nur zukünftige Neuinstallationen.
Auf der anderen Seite sinken jedoch auch die Kosten von PV-Anlagen
kontinuierlich.
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Quelle: Fraunhofer Institut für Solarenergie ISE | |
Ein weiterer Begriff aus dem EEG ist die EEG-Umlage. Mit ihr wird der Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland finanziert.
Die
genaue Höhe der EEG-Umlage wird über die Anzahl der Neuanlagen, die
Strom aus Erneuerbaren Energien erzeugen, bestimmt. Die vier
Übertragungsnetzbetreiber schätzen den Ausbau ab
und veröffentlichen die Höhe der Umlage. Für 2020 beträgt sie 6,756
ct/kWh und ist damit 5,5 % höher als im Vorjahr 2019 (6,405 ct/kWh). Jeder
Solaranlagebetreiber kann sicher sein, dass der Strom abgenommen und –
je nach Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Solaranlage – nach einem fixen
Vergütungssatz bezahlt wird. Die Netzbetreiber verkaufen den
eingespeisten Ökostrom an der Strombörse und versuchen, dort so viel
Geld wie möglich zu erhalten. Doch die Börsenstrompreise liegen
üblicherweise unter dem Betrag, den dem Solaranlagenbetreiber
zugesichert wurde. Die Differenz zwischen Börsenstrompreis und
Einspeisevergütung wird über die EEG-Umlage bezahlt.
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Grafik: Bundesnetzagentur | |
| | Die
EEG-Umlage muss von allen privaten Verbrauchern und Gewerbebetrieben
bezahlt werden. In den letzten Jahren wurden jedoch immer mehr Betriebe
mit sehr hohem Stromverbrauch von der Zahlung der EEG-Umlage befreit.
Von Seiten der Politik wird diese Vorgehensweise damit erklärt, dass
diese Betriebe im internationalen Wettbewerb stehen und bei zu hohen
Strompreisen nicht mehr wettbewerbsfähig sind. Laut Medienberichten
werden jedoch auch Mastbetriebe, Golfplatzbetreiber und andere
Unternehmen von der EEG-Umlage befreit. Diese nicht geleisteten
Zahlungen der EEG-Umlage erhöhen letztendlich den Betrag, den die
privaten Stromkunden und kleineren Gewerbe zu bezahlen haben. Private
Verbraucher haben keine Möglichkeit, der EEG-Umlage zu entgehen.
Der beständige Anstieg der EEG-Umlage hat zu breiten Diskussionen um die Kosten der Energiewende und die Zukunft der Förderung der Erneuerbaren Energien
geführt. Dabei wird selten erwähnt, dass eine hohe EEG-Umlage dem Staat
Zusatzeinnahmen von über 1 Milliarde Euro pro Jahr einbringt. Das ist
so, weil auf die Steuern und Abgaben, die im Netto-Strompreis enthalten
sind, immer noch eine Mehrwertsteuer von 19 % aufgeschlagen wird. Je
höher die EEG-Umlage bzw. der gesamte Staatsanteil am Strompreis ist,
desto höher sind die Mehrwertsteuereinnahmen des Staates.
Es
ist nicht ohne weiteres möglich, auf die Einspeisevergütung zu
verzichten, um sich Formalitäten zu ersparen (NB: Formalitäten werden in
einem weiteren Newsletter ausführlich erklärt). Das ist nur für
Inselanlagen, die keine Verbindung zum öffentlichen Stromnetz haben oder
für kleine Balkonanlagen möglich. | | | | |
Balkonsolarmodule (Stecker-Solar-Geräte)
Diese PV-Anlagen bestehen aus 1-2 Modulen inklusive Wechselrichter, die direkt in die Steckdose gesteckt werden
können. Im Gegensatz zu Insel-Solaranlagen funktionieren sie nur in
Verbindung mit dem öffentlichen Stromnetz. Durch ihre Einfachheit geben
Sie auch Mietern oder Wohnungseigentümern die Möglichkeit, einen Beitrag
zur Energiewende zu leisten. Lange Zeit befanden Sie sich in der
rechtlichen Grauzone und sind deshalb auch unter dem Namen
Guerillaanlagen bekannt. Mittlerweile werden Anlagen bis zu maximal 600 Watt von den Netzbetreibern toleriert. Mit einem Modul von 300 W können ca. 200 kWh Strom erzeugt werden. Das ist ungefähr ein Viertel dessen, was eine Person im Durchschnitt im Jahr benötigt. So einfach sich das anhört, so kompliziert sind die staatlichen Vorgaben auch für diese Anlagen: | |
| | | | | | | | | | | | Rechtlich:
Als Mieter müssen Sie Ihren Vermieter um Erlaubnis bitten. Auch Wohnungseigentümer müssen diese Anlagen vor der Montage mit Ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) abstimmen. Stecker-Solar-Geräte müssen beim Netzbetreiber und beim Marktstammdatenregister
angemeldet werden. Damit die Formalitäten möglichst gering sind, setzt
sich die Verbraucherzentrale NRW zurzeit für eine Bagatellgrenze zur
Anmeldung ein. Wichtig! Der Netzbetreiber darf beim Zählerwechsel zur modernen Messeinrichtung (mMe) keine Kosten abrechnen! | | | | | | | | | | | | | | | | | | |
| | | | | | | | | | | | Technisch:
Stecker-Solar-Geräte sind grundsätzlich sicher. Trotzdem müssen Sie laut Gesetzgebung der Installationsnorm VDE 0100-551-1
entsprechen. Laut Norm ist ein Elektriker zur Prüfung der Leitungen und
zum Installieren der Spezialsteckdose notwendig (auch wenn das Modul
einen festen Anschluss hat). Unter Fachleuten wird noch diskutiert, ob
ein Schuko-Stecker zulässig ist. Bisher gibt es keine Produktnorm, mit
der einfach zu sehen ist, ob ein Stecker-Solar-Gerät den gesetzlichen
Anforderungen entspricht. Sie ist in Vorbereitung. Die Deutsche
Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) gibt hier Hinweise zu den Mindestanforderungen. | | | | | | | | | | | | | |
Das dürfen Sie selber machen:- Das Modul sicher befestigen oder aufstellen.
- Die Anschlussstecker des PV-Moduls in den Wechselrichter einstecken.
- Die Stecker des Netzkabels in den Wechselrichter und die Steckdose einstecken.
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| | | | | Das bringt die Anlage in einem Jahr:
300 W-Modul produziert 200 kWh Strom
150 kWh Verbrauch im Haushalt (abhängig vom Grundverbrauch des Haushalts und Nutzerverhalten)
Einsparung: 150 kWh x 31,7 Ct* = 47,55 € Tendenz steigend**
Eine Einspeisevergütung lohnt
sich hier kaum: 50 kWh x 9 Ct/kWh = 4,50 €. Auf
den Aufwand, um die Anforderungen zu füllen darf verzichtet werden.
* Grundtarif Energieversorger ** der durchschn. Strompreis ist von 2009 bis 2019 um 30% gestiegen, also 3%/a | | | | | | | | | | | | Und das kostet sie:
300-Wp-PV-Modul + Wechselrichter + Kabel mit Stecker = 350 € bis 500 €
Unterkonstruktion, Befestigung = 20 € bis 200 €
Einspeisesteckdose inkl. Montage durch Elektriker = 50 € bis 150 €
Gesamt = 420 € bis 850 € | | | | | | | | | | |
| | | | | | | Fazit: Mit einer Teuerung des Strompreises um 2% im Jahr hat sich die Investition nach 9 bis 15 Jahren amortisiert.
Sie ist eine langfristige Geldanlage und unterscheidet sich in diesem
Punkt nicht von einer größeren Solaranlage auf dem Dach. | | | | | |
| | | | | | | CO2 Einsparung: jedes Modul (300 Watt) spart in 20 Jahren 2,5 Tonnen CO2! | | | | | |
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| | | | | | | | | | | | | | | | | | |
| | | Liste Handwerkerbetriebe
Hier finden Sie die Handwerkerbetriebe, die PV installieren, im Landkreis Waldshut:Hier finden Sie die Handwerkerbetriebe im Landkreis Lörrach: Diese
Listen wurden zusammen mit der Kreishandwerkerschaften Lörrach und
Waldshut erstellt und umfasst Betriebe, die der Weitergabe ihrer Daten
zugestimmt haben. Sie erhebt also nicht den Anspruch auf Vollständigkeit
und die Nennung eines Betriebs stellt daher keine Empfehlung dar. Die
Energieagentur Südwest und ihre Mitarbeiter*innen stehen mit keinem
dieser Betriebe in geschäftlicher Verbindung, ebenso wird über die
Qualität dieser Betriebe keine Aussage getroffen. | | | |
| Worauf muss ich beim Angebot achten?- Hat
der Handwerker schon Referenzen? Sind Referenzliste oder Bilder auf der
Website zu sehen, seit wann installiert er PV-Anlagen, gibt es
Empfehlungen?
- Vollständigkeit: sind im Angebot alle Leistungen
dabei? (Gerüst, Module, Wechselrichter, Netzanschluss, Dokumentation und
Anmeldung)?
- Anlagenplan (Skizze oder Fotomontage)
- Modultechnologie / -hersteller sowie Wechselrichter, Hersteller, Extrafunktionen
- Anlagenüberwachung? (App, Online, Display, ...)
- Batteriespeicher?
- Ertrags- und Wirtschaftlichkeitsabschätzung
- Preis pro kWp: Gesamtpreis / Gesamtleistung
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Wir sind Projektpartner im PV-Netzwerk Baden-Württemberg,
das sich als Ziel gesetzt hat Hemmnisse beim Ausbau der Photovoltaik zu
überwinden. Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft
Baden-Württemberg fördert den Aufbau von regionalen Netzwerken in allen
zwölf Regionen Baden-Württembergs und deren landesweite Koordination im
Rahmen der Solaroffensive. Die KEA Klimaschutz- und Energieagentur
Baden-Württemberg GmbH und das Solar Cluster Baden-Württemberg e.V.
organisieren die landesweite Koordination der Photovoltaiknetzwerke.
Der Landkreis Lörrach startet außerdem den Wettbewerb 365-Dächer.
In diesem Wettbewerb treten aktuell 17 Gemeinden, welche ca. zwei
Drittel der Bevölkerung des Landkreises repräsentieren, in einen
sportlichen Wettstreit. Die aktuellen Teilnehmergemeinden finden Sie hier. Nach
einer ersten Laufzeit von zwei Jahren werden die Gemeinden mit dem
höchsten Zubau an PV-Dachflächenanlagen (kWp/Einwohner) und mit der
höchsten installierten Gesamtleistung (kWp/Einwohner) ausgezeichnet.
Weitere Informationen zum Wettbewerb und zur Initiative finden Sie hier. | |
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| | | Ausblick
Im
Mai werden wir das Thema Strom-Speicher genauer unter die Lupe nehmen
sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen und Anforderungen, die Sie für
Bau und Betrieb einer PV-Anlage berücksichtigen müssen.
Wir wünschen Ihnen eine sonnige und gesunde Zeit!
Ihre Energieagentur Südwest & ihr Landkreis Lörrach
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